Bus und Bahn für Menschen mit Handicap

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Ob als Urlaubsgast oder Einheimischer – oft ist unklar, wann und wie man als Person mit Handicap den ÖPNV kostenlos nutzen kann. Hier eine kurze Übersicht:

Personen mit einer Schwerbehinderung der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungs- bzw. Sozialamt ihres Wohnortes eine entsprechende Wertmarke beantragen, die sie zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV berechtigt. In der Regel ist diese Wertmarke kostenpflichtig (Stand 2023: 91,- Euro für 1 Jahr).

Schwerbehindertenausweise und Wertmarke müssen stets mitgeführt werden, dann gelten diese als Fahrschein in den öffentlichen Buslinien sowie in allen Regionalzügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn. Das heißt, auch in allen Linienverkehren im Bayerwald-Tagesticket-Tarifgebiet können Fahrgäste damit kostenlos reisen.

Anmerkung für Urlaubsgäste: Bei der örtlichen Kurtaxe erhalten Schwerbehinderte in der Regel eine Ermäßigung.

Hinweis: Die Waldbahn-Triebwagen sind barrierearm (kein Behinderten-WC), viele Busse in Niederflurbauweise. Jedoch sind nicht alle Bahnsteige und auch nicht alle eingesetzten Busse rollstuhlgeeignet. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten vor Fahrtantritt bei den jeweils im Fahrplan angegebenen Unternehmen!