Der Mobilitätsbonus im Landkreis Regen

Neues Angebot für Senioren und Menschen mit Behinderung

Ab sofort lohnt es sich für Senioren und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), Fahrscheine von Bus- und Bahnfahrten bzw. die Quittungen von Taxifahrten zu sammeln.
Der Landkreis Regen beteiligt sich an der Hälfte der Mobilitätskosten und erstattet so 50% (maximal 60 Euro pro Monat). Das heißt, Bezugsberechtigte können pro Monat Fahrscheine und Taxiquittungen im Wert von 120 Euro verbrauchen. Bezugsberechtigt sind alle Personen ab dem 65. Lebensjahr, Altersrentenbezieher, Pensionisten und Personen mit Behinderung ab GdB 50 mit Wohnsitz im Landkreis Regen.

Zur Abrechnung können alle Fahrscheine für Fahrten im Landkreis mit Rufbus, Stadtbussen, den regulären Buslinien oder der Waldbahn eingereicht werden. Ebenso werden Taxifahrten bezuschusst. Zur Abrechnung von Taxifahrten muss eine Quittung mit Angabe von Name, Datum, Uhrzeit und Fahrtstrecke eingereicht werden.

Wichtig: Erstattet werden ausschließlich Kosten für Fahrten innerhalb des Landkreises Regen. Für landkreisüberschreitende Fahrten erfolgt eine anteilige Erstattung. Auch für Fahrten mit Seniorenermäßigung im Arberlandtarif erhält man auf Antrag eine 50-prozentige Kostenbeteiligung.

So funktioniert es:
– Den Antrag direkt online ausfüllen oder ausdrucken und vollständig leserlich ausfüllen.
Bei Bedarf senden wir Ihnen auch das Antragsformular zu.
– Anschließend den ausgefüllten Antrag mit den Originalfahrkarten und Quittungen sowie den Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung an das Landratsamt Regen schicken.

Unter folgenden Link finden Sie detaillierte Informationen zum Mobilitätsbonus und die dazugehörigen Formulare: http://www.landkreis-regen.de/mobilitaetsbonus/